Glossar
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe Ihrer Pensionskasse im Überblick.
- Aktien
Aktien sind Wertpapiere, die einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbriefen und dem Inhaber Vermögens- und Mitspracherechte sichern. Der Kurs einer Aktie ergibt sich aus Angebot und Nachfrage an der Börse, er repräsentiert den Wert des Unternehmens.
- Aktuar
Versicherungsmathematischer Sachverständiger, der den Geschäftsplan erstellt oder dessen Erstellung leitet und die Einhaltung überwacht („interner Aktuar“).
- Anwartschaftsberechtigter
Eine Person, deren Pensionskapital von einer Pensionskasse verwaltet wird, die aber noch keine Zusatzpension bezieht (siehe auch „Leistungsberechtigter“).
- Anwartschaftsphase
Hierunter versteht man den Zeitraum, in dem der Anwartschaftsberechtigte noch keine Leistung aus der Pensionskasse bezieht.
- Asset Allocation
Bezeichnet die Vermögensstrukturierung z.B. in einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft nach unterschiedlichen Anlagekategorien (Anleihen, Aktien, etc.). Die Asset Allocation gibt also die prozentualen Anteile unterschiedlicher Anlageobjekte (Assets) an.
- Beitragsorientiertes Pensionskassenmodell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in der Pensionsvereinbarung (Kollektivvertrag) die Höhe des zu leistenden Pensionskassenbeitrages. In der SVPK wurde ein Prozentsatz des Gehalts definiert (siehe Kollektivvertrag). Die Leistung ergibt sich durch Verrentung des angesparten Guthabens.
- Betriebliche Pensionskasse
Pensionskasse, die von einem Unternehmen oder einem Konzern ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter gegründet wurde. Sie steht damit im Gegensatz zu überbetrieblichen Pensionskassen, die die Beiträge aus unterschiedlichen Unternehmen verwalten.
Pensionskassen sind versicherungsähnliche Finanzdienstleister, die die von großen Unternehmen oder Konzernen eingezahlten Pensionsbeiträge später an deren Beschäftigte auszahlen und die dabei auftretenden Risiken abdecken
- Deckungsrückstellung
Summe der laufenden Beitragsleistungen, abzüglich Kosten und Versicherungssteuer, zuzüglich der (positiven oder negativen) Veranlagungsergebnisse, soweit diese nicht der Schwankungsrückstellung zugeführt werden. Auch die versicherungstechnische Entwicklung wirkt sich auf die Höhe der Deckungsrückstellung aus (siehe auch „Schwankungsrückstellung“).
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
Die Finanzmarktaufsicht ist das oberste Aufsichts- und Prüfungsorgan der Pensionskassen.
- Geschäftsplan
Der Geschäftsplan hat sämtliche zum Betrieb des Pensionskassengeschäftes erforderlichen Angaben und Parameter zu enthalten. Dieser sowie jede Änderung bedürfen der Bestätigung durch den Prüfaktuar und der Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht.
- Leistungsberechtigter
Eine Person, die bereits eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse erhält.
- Pensionskassenvertrag
Ein Vertrag zwischen der Pensionskasse und dem Arbeitgeber, der die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Pensionskasse und die Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten regelt.
- Prüfaktuar
Versicherungsmathematischer Sachverständiger, der ebenso wie der Aktuar die Einhaltung des Geschäftsplans zu überwachen hat.
- Rechnungsmäßiger Überschuss
Der rechnungsmäßige Überschuss ist jener Wert, den die Pensionskasse im Geschäftsplan als durch die Veranlagung zu erreichende Größe erklärt hat, um eine steigende Pension zahlen zu können. Der den rechnungsmäßigen Überschuss übersteigende Veranlagungserfolg wird bis zur Erreichung des gesetzlichen Höchstmaßes der Schwankungsrückstellung gutgeschrieben. Ein Veranlagungsergebnis zwischen Rechnungszins und rechnungsmäßigem Überschuss kann zu einer Pensionserhöhung führen.
- Rechnungszins
Der Rechnungszins wird im Geschäftsplan der Pensionskasse festgelegte bzw. vertraglich vereinbart und entspricht jenem Wert, den die Pensionskasse bei einem ausgeglichenen technischen Ergebnis in der Veranlagung während der Pensionsphase erreichen muss, um eine gleich bleibende Pension zahlen zu können. Der Rechnungszins ist kein Garantiewert, sondern eine rechnerische Hilfsgröße. Im Allgemeinen gilt: je kleiner dieser Zinssatz ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kürzungen bei der Zusatzpension kommen kann.
- Schwankungsrückstellung
Die Schwankungsrückstellung, die in der Sozialversicherungspensionskasse global geführt wird, dient grundsätzlich der Glättung von kapitalmarktbedingten Ertragsschwankungen. In ertragsstärkeren Jahren werden die über dem vorgesehenen Veranlagungsüberschuss liegenden Veranlagungsergebnisse zum Aufbau dieser Rückstellung verwendet, um in ertragsschwächeren Jahren Performanceverluste durch Zuweisungen aus der Schwankungsrückstellung an die Deckungsrückstellung auszugleichen.
Die Schwankungsrückstellung darf nicht negativ werden. Die genaue Vorgangsweise der Dotierung der Schwankungsrückstellung ist in den §§ 24 und 24a Pensionskassengesetz (PKG) festgelegt.
- Sicherheits – VRG
Eine Sicherheits-VRG ist eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), in der die Gelder besonders konservativ und risikoarm veranlagt werden, um eine Garantiepension zu sichern. Die Sozialversicherungspensionskasse bietet gemäß § 12a Abs. 2 PKG ab Vollendung des 55. Lebensjahres die Möglichkeit eines Wechsels in eine Sicherheits-VRG an. Dies bedeutet eine geringere aber garantierte Pension.
- Unverfallbarkeit
Die aus Beiträgen des Arbeitgebers erworbenen Anwartschaften werden nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren ab Beginn der Beitragszahlung unverfallbar (weitere Details siehe § 9 des Kollektivvertrages über die Pensionskassenzusage für Arbeitnehmer der österreichischen Sozialversicherungsträger). Die aus Ihren Beiträgen (Arbeitnehmerbeiträge) erworbenen Anwartschaften werden sofort unverfallbar.
- Veranlagungsergebnis
Zum Veranlagungsergebnis gehören insbesondere Kursgewinne bzw. –verluste, sowie Zinsen und Dividendenzahlungen des investierten Kapitals der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft. Das Veranlagungsergebnis einzelner Veranlagungsjahre kann auch negativ sein.
- Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG)
Unter einer VRG versteht man eine spezielle Verwaltungseinheit in der Pensionskasse. Sie muss für mindestens 1.000 Personen eingerichtet sein (Risikoausgleich). Das Geld aller Anwartschafts- und Leistungsberechtigten wird in einer VRG nach einer einheitlichen Veranlagungsstrategie mit gemeinsamen Veranlagungschancen und -risiken veranlagt. Die Pensionskasse (als Aktiengesellschaft) ist bilanziell und vermögensrechtlich von der VRG, die sie verwaltet, streng getrennt.
- Verrentung
Bei Pensionsantritt wird das angesparte Kapital in der Pensionskasse unter Anwendung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Parameter in eine lebenslange Pension umgewandelt.
- Versicherungstechnisches Ergebnis
Versicherungstechnische Gewinne oder Verluste, die aufgrund von Abweichungen der Realität von den in die Beiträge bzw. Leistungen einkalkulierten versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeiten (z.B. für Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung) auftreten.